Bei einem fremdverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl und Vertrauens mit der Erstellung eines entsprechenden Haftpflicht-Gutachtens zu beauftragen.
Wesentliche Inhalte dieses Gutachtens sind die Ermittlung
Weiterhin sind die fotografische und textliche Darstellung der Unfallschäden zum Zwecke der Beweissicherung und Aussagen zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges von wichtigem Belang. Die Sachverständigen-Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl und Vertrauens mit der Erstellung eines entsprechenden Haftpflicht-Gutachtens zu beauftragen. Bei geringfügigen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, sollte unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht zum Zwecke der Beweissicherung und Ermittlung der Schadenhöhe jedoch nur eine Reparatur-Kalkulation bzw. Schadenbericht in Auftrag gegeben werden. Nach derzeitiger Rechtsprechung liegt die Bagatellschaden-Grenze bei ca. 750,-Euro.
Die Sachverständigen-Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Bei eigenverschuldeten Schäden bzw. Vandalismus am Fahrzeug können Sie zur Schadenregulierung Ihre eigene Vollkasko-Versicherung (soweit vorhanden) in Anspruch nehmen. Hier sollte jedoch vorab Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, ob ein versicherungs-eigener Gutachter zum Einsatz kommt oder ob Sie mir den Auftrag weiterreichen dürfen. Die Teilkasko-Versicherung (soweit vorhanden) deckt Schäden wie - Wildschaden, Brandschaden, Diebstahl, Glasbruchschaden, Elementarschäden etc - ab. Die Sachverständigen-Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der eigenen Versicherung übernommen. Weiterführende Informationen zur Voll- und Teilkasko entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsverträgen.
Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und sind sich nicht sicher, ob das Fahrzeug den Versprechungen des Verkäufers in technischer und auch finanzieller Hinsicht entspricht.
Welche perspektivischen Reparaturaufwände kommen möglicherweise auf Sie zu und ist der Zustand des Fahrzeuges "tüv"-belastbar. Schwierige Fragen, die ohne meine Hilfe nur schwer zu beantworten sind.
Im Rahmen einer Gebrauchtwagen-Untersuchung werden wir gemeinsam das Fahrzeug in Augenschein nehmen und Antworten auf Ihre Zweifel finden. Dabei sind meine Erfahrungen als aktiv tätiger Prüfingenieur geldwert.
Eine sehr empfehlenswerte Alternative !
Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen und wissen nicht, was Ihr Fahrzeug auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt wert ist. Oder zum Zwecke der steuerlichen Aussage in Ihrem Unternehmen ist eine Wertfeststellung erforderlich.
Dann benötigen Sie eine Fahrzeugbewertung.
Unter Berücksichtigung des Fahrzeug-Allgemeinzustandes, des Fahrzeugalters, der Laufleistung, der Fahrzeugausstattung, der Besitzverhältnisse, der regionalen und saisonalen Marktlage sowie aller übrigen im wesentlichen den Wert beeinflussenden Faktoren wird der aktuelle Zeitwert festgestellt.
(vorrangig für gewerblich tätige Fahrzeug-Händler)
Sie möchten Ihr Fahrzeug erfolgreich verkaufen.
Ein von mir erstelltes Gebrauchtwagen-Zertifikat dokumentiert den Ist-Zustand der einzelnen Fahrzeug-Baugruppen anhand einer vorgegebenen Prüfliste und für den Käufer in einer übersichtlicher Darstellung.
Dabei wird in den Kategorien
eine Aussage getroffen.
Sie möchten Ihr Fahrzeug als Oldtimer-Fahrzeug gemäß §2 Nr.22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) i.V.m. §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zulassen. Herzlichen Glückwunsch! Denn ein Oldtimer-Fahrzeug besitzt nicht jeder.
Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Ihr Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen und ein erhaltungswürdiges kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist. Gemäß der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO wird auf Basis eines Anforderungskataloges eine Begutachtung Ihres Fahrzeuges vorgenommen und mit meinem Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer im positiven Fall Ihr Fahrzeug als Oldtimer festgeschrieben.